Bevor Sie einen Zuschuss für einen heimischen Treppenlift in Anspruch nehmen können bedarf es vorab der Feststellung und Einordnung in einer der fünf Pflegestufen. Die Bewilligung obliegt hierbei keiner juristischen Grundlage, jedoch wird in aller Regel eine Genehmigung/ Zuschuss bewilligt.
Sollte sich Ihre Pflegeversicherung dazu entscheiden, Ihre heimische Situation mit einem Treppenlift zu unterstützen, so können bis zu 4.000€ pro Anspruchnehmer geltend machen. Im Fall einer gemeinschaftlich genutzten Wohnanlage können auch Anspruchnehmer Ihren Zuschuss zusammenlegen (bis max. 4 Personen / Stand 2019)
Zunächst kontaktieren Sie Ihre Pflegeversicherung und bitten um ein Formular für den Antrag eines Zuschusses. Die Pflegeversicherung wird Ihnen dann ein Dokument zu senden welches sie vollständig ausgefüllt zurückschicken. Im Anschluss wird der Medizinische Dienst konsultiert damit Ihr Grad ermittelt werden kann.