Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, in kurz: KfW, bietet seit Ende 2014 einen Zuschuss als "Investitionszuschuss für altengerechtes Umbau". Grundlage hierfür muss Eigentum sein welches durch
Ihren Umbau eine Minderung der Barrieren aufweisen muss.
Höhe Zuschuss
Die KfW-Bank bezuschusst den Erwerb eines neuen Treppenlifts mit bis zu 10 % der anstehenden Investitionskosten; jedoch maximal bis zu 5.000€. Der Anspruch besteht sowohl für Wohneigentümer
als auch Ersterwerbern einer altersgerecht umgebauten Immobilie.
Antrag "Zuschuss"
Zunächst kontaktieren Sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau und bitten um ein Formular für die Antrags-Stellung. Der Zuschuss der KfW-Bank kann nicht rückwirkend geltend
gemacht werden. Es ist also zwingend erforderlich vor Umbau den Antrag zu stellen.